Support

Lorem ipsum dolor sit amet:

24h / 365days

We offer support for our customers

Mon - Fri 8:00am - 5:00pm (GMT +1)

Get in touch

Cybersteel Inc.
376-293 City Road, Suite 600
San Francisco, CA 94102

Have any questions?
+44 1234 567 890

Drop us a line
info@yourdomain.com

About us

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit.

Aenean commodo ligula eget dolor. Aenean massa. Cum sociis natoque penatibus et magnis dis parturient montes, nascetur ridiculus mus. Donec quam felis, ultricies nec.

Have any Questions? +01 123 444 555
DE

AKTUELLES DETAILS

Vivamus elementum semper nisi.

Pfandpflicht ab 2023 – auch für Obstwein

In drei Monaten beginnt nach dreijähriger Pause das lang ersehnte Baumblütenfest. Dabei hat sich nicht nur das Konzept des Festes verändert. Auch das Verpackungsgesetzt der Bundesregierung liefert neue Vorschriften zur Pfandpflicht von PET-Flaschen.

Anbieter von Obstwein sind verwirrt. Gilt die Pfandpflicht auch für den Verkauf von Obstwein? Ab wann gilt sie? Und welche Möglichkeiten gibt es für Obstbauern.

Die Veranstaltungsgesellschaft Werder (Havel) liefert Antworten auf die häufig gestellte Frage:
Einweg- und Mehrweggetränkeflaschen (PET) müssen ab 2023 Pfand haben.

Gemäß § 31 Abs. 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. b und c VerpackG ist eine Pfandpflicht für Weinmischgetränke Getränke und weinähnliche Getränke von der Pfandpflicht nach Abs. 1 bis Abs. 3 ausgenommen. Diese wurde jedoch mit § 31 Abs. 4 Nr. 7 Satz 2 VerpackG revidiert, wenn die voran genannten Getränke in Einwegkunststoffgetränkeflaschen abgefüllt sind. Hierfür bedarf es einer Pfandpflicht. Auf Nachfrage hat die Bundesregierung bestätigt, dass ab 2022 alle Einweg- und Mehrwegkunstoffgetränkeflaschen mit Pfand in Verkehr gebracht werden müssen. Eine Ausnahmeregelung seitens der Bundesregierung ist gesetzlich nicht möglich.

Zusammengefasst bedeutet dies, dass alle Anbieter von Obstwein nicht um die Pfandpflicht herum kommen.

Da die VGW rein als Veranstalter fungiert, kann sie keine Mehrwegflaschen organisieren. Sie kann lediglich die Informationen weitergeben. Obstwein-Anbieter sind dazu angehalten sich nach einer geeigneten Alternative zu erkundigen.

Zurück

Copyright 2023. Veranstaltungsgesellschaft Werder (Havel) mbH.
FAQ´s     |Downloads     |Impressum     |AGB´s     |Datenschutz
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Wir verwenden Dienste von Drittanbietern, um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern. Diese Dienste verwenden Cookies. Um diese Dienste verwenden zu dürfen, benötigen wir Ihre Einwilligung. Ihre individuellen Einstellungen können Sie hier vornehmen.

Wir verwenden Dienste von Drittanbietern, um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern. Diese Dienste verwenden Cookies. Um diese Dienste verwenden zu dürfen, benötigen wir Ihre Einwilligung. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close