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AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der …

Veranstaltungsgesellschaft Werder (Havel) mbH
Die hier aufgeführten AGB gelten zwischen dem Käufer eines Tickets und dem Veranstalter, der ….
Beim Vollzug des Ticketkauf wird zwischen den entsprechenden Parteien ein Kaufvertrag nach § 433 BGB geschlossen. Der Ticketkäufer erklärt sich mit dem Kauf zu allen Punkten der fortfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und bestätigt, dass diese ihm zugänglich gemacht wurden, er diese vollumfänglich gelesen und verstanden hat.

1. Geltungsbereich

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für das Verhältnis zwischen uns, der …, und den Kunden und Ticketkäufern für die von uns angebotenen Veranstaltungen und Events, die angeboten werden unter:

www.vgw-havel.de

www.baumbluetenfest.de

und lokal in der Tourist-Information Werder (Havel) Plantagenpl. 9, 14542 Werder (Havel)
Diese AGB gelten für die jeweilige Veranstaltung und erstrecken sich auch ausdrücklich auf den jeweiligen Veranstaltungsortes des entsprechenden Events.
1.2. Die nachfolgenden AGB können jederzeit unter folgenden Internetseiten … oder aber auch in unseren Geschäftsräumen eingesehen oder aber schriftlich angefragt werden.

1.3. Die AGB regeln
1.3.1. Den Verkauf von Eintrittskarten und andere Zugangsberechtigungen (z.B. Armbänder etc.) für die unter Ziffer 1.1. dieser AGB benannten Veranstaltungen und Dienstleistungen.
1.3.2. Den Verkauf von sonstigen Produkten und Dienstleistungen der …
1.3.3. Die Teilnahme an Veranstaltungen, die im Zusammenhang mit den zu Ziffer 1.1. genannten Events stehen.

2. Allgemeines

Mit dem Erwerb eines Tickets erhält der Käufer das Recht, die auf dem Ticket bezeichnete Veranstaltung zu besuchen. Tickets sind nach Erhalt an einem sicheren Ort aufzubewahren und vor schädigenden Einflüssen, wie z.B. direkter Sonneneinstrahlung, Hitzeeinwirkung oder Feuchtigkeit zu schützen, da eine Unleserlichkeit der Angaben auf dem Ticket, die für die Einlasskontrolle wichtig sind, zur Ungültigkeit des Tickets und damit zum Verlust des Zutrittsrechts führen kann.

2.1. Personalisierte Tickets
Das Ticket ist im Rahmen des Bestellprozesses (auch ohne Namensaufdruck) personalisiert. Der Veranstalter will den Zutritt zu der jeweiligen Veranstaltung nicht jedem Ticketinhaber gewähren, sondern nur denjenigen Ticketinhabern, die die Tickets ordnungsgemäß oder im Rahmen einer zulässigen Weitergabe gemäß Ziff. … erworben haben.

2.2. Individuelle Personalisierung.
Für individuell personalisierte Tickets gilt grundsätzlich eine Ausweispflicht am Einlass. Zutritt erhält nur die namentlich auf dem Ticket genannte Person, sofern sich diese durch ein gültiges Personaldokument, einen gültigen Führerschein oder eine sonstige mit dem Veranstalter vereinbarte Nachweismöglichkeit am Einlass ausweisen kann. Wird vom Veranstalter die Möglichkeit gegeben, beim Kauf die Tickets individuell zu personaliseren, wird der Käufer im Bestellvorgang aufgefordert, und ist dazu verpflichtet, bei der Bestellung wahrheitsgemäß Vor- und Nachnamen der weiteren Personen anzugeben, für die die personalisierten Ticktes ausgestellt werden sollen.

2.3. Weiterverkaufsverbot / Verbot der Abänderung von Tickets / Vertragsstrafe
2.3.1. Der Übertragung des Tickets auf Dritte ist mit Ausnahme der personalisierten Tickets (KombiTicket und VIP) erlaubt. Es sei denn:
2.3.1.1. Dritte haben Hausverbot.
2.3.1.2. Tickets werden mit Gewinn, oder aus kommerziellen Gründen verkauft.
2.3.1.3. Der Verkauf wird durch unautorisierte Drittanbieter durchgeführt.
2.3.1.4.Tickets stehen im Zusammenhang mit Marketingzwecken, Zusatzartikeln oder Gewinnspielen.

2.4. Das Verändern des Tickets, sowie das Bedrucken des Tickets um andere zu täuschen oder zu benachteiligen ist strengstens untersagt.

2.5. Jeder Besucher, der gegen eine oder mehrere der in den Punkten 2.1 bis 2.3. aufgeführten Regelungen verstößt oder das Ticket nach abändert, wird mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 2.000€ je vertragswidrig angebotenem Ticket belastet. Bei Vertragsbruch ist der Veranstalter befugt, das Ticket einzuziehen.

2.6. Alle Ticketkäufe sind endgültig, es erfolgt keine Erstattung bei Krankheit oder plötzlicher Verhinderung. Der Weiterverkauf bei nicht personalisierten Tickets ist möglich. Bei personalisierten Tickets wird eine Umpersonalisierung durch den Veranstalter (www.vgw-havel.de) bearbeitet. Eine Umpersonalisierung ist bis 1 Woche vor dem Event möglich. Danach besteht kein Anspruch mehr auf eine Umschreibung oder Umpersonalisierung mehr.
Beachten Sie, dass der Ticket-Barcode nur einmal gescannt werden kann. Daher empfehlen wir Ihnen, nur Tickets von Personen zu akzeptieren, denen Sie vertrauen können. Es besteht kein Anspruch auf Einlass bei Käufen über Dritte.
Der Ticketverkauf findet über uns und der Touristeninformation Werder (Havel) statt. Stellen Sie außerdem sicher, dass Sie das Ticket nicht im Internet veröffentlichen oder zumindest den Barcode unkenntlich machen.

3. Einlasskontrolle / Zutritt zum Festivalgelände

3.1. Der Einlass auf das Eventgelände wird nur mit gültigem Ticket gewährt. Nach erstmaligem Betreten, wird das Ticket gegen ein Bändchen getauscht, dieses gewährt erneuten Einlass. Es werden nur unversehrte Bändchen zugelassen.

3.2. Durch den Besuch des Eventgeländes erklären Sie sich mit einer Leibes- sowie Taschenvisitation beim Einlass einverstanden. Das Sicherheits-/Ordnungspersonal ist angewiesen diese durchzuführen.

3.3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Besucher den Einlass zum Eventgelände zu verwehren. Gründe dafür können unter anderem folgende sein:
Offensichtlich stark alkoholisierter Zustand, das Mitführen von verbotenen Gegenständen gemäß 4., eine homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung, sowie feststellbarer Drogeneinflusses.

3.4. Mitgebrachte Getränke und Speisen sind verboten und müssen vor Betreten des Events entsorgt werden.

4. Verbotene Gegenstände

4.1. Folgende Gegenstände sind auf dem gesamten Eventgelände verboten:
- Waffen jeder Art auch die Gegenstände, die als Waffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen oder als Wurfgeschosse Verwendung finden. Gassprühdosen, ätzende, brennbare, färbende Substanzen oder
- Gefäße mit Substanzen die die Gesundheit beeinträchtigen oder leicht entzündbar sind (Ausnahme: handelsübliche Taschenfeuerzeuge)
- Flaschen, Becher, Krüge, Dosen oder sonstige Gegenstände, die aus Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders hartem Material hergestellt sind. Sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, (Klapp-)Stühle, Kisten, große Taschen, Rucksäcke, Reisekoffer. Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchpulver und –bomben oder andere pyrotechnischen Gegenstände. Fahnen- oder Transparentstangen, die länger als 1m oder deren Durchmesser größer als 3cm ist, sowie „Doppelhalter“ (mitgebrachte bzw. zugelassene Fahnen und Transparente müssen von Ihrem Material unter den Begriff „schwer entflammbar“ fallen). Größere Mengen von Papier oder Papierrollen. Mechanisch betriebene Lärminstrumente wie z.B. Megaphone, Gasdruckfanfaren, Alkoholische Getränke aller Art, Tiere, Laser-PointerGlasflaschen, Haustiere, Trockeneis, Himmelslaternen, Vuvuzelas, Megaphone, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter sowie gefährliche Gegenstände jeglicher Art.

4.2. Die Veranstaltungsgesellschaft Werder (Havel) mbH behält sich das Recht vor, bei Nichtbeachten der Anweisungen des Ordnungs- und Sicherheitspersonal, Besucher vom Eventgelände endgültig und ohne Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises auszuschließen.

4.3. Der Veranstalter ist berechtigt die in Ziff. 4.1. aufgeführten verbotenen Gegenstände zu verwahren, zu entsorgen oder den Behörden zu übergeben.

5. Hausrecht / Verhaltensregeln / Fotografieren und Filmen

5.1. Das Hausrecht liegt sowohl beim Veranstalter, der Location und all ihren Angestellten als auch beim Sicherheits-/ und Ordnungspersonal. Auf dem gesamten Gelände gelten die Hausregeln des Veranstalters und der Location. Den Anordnungen des Personals ist jederzeit ohne Einschränkungen Folge zu leisten. Besuchern ist es verboten, auf dem Gelände:

5.1.1. verbotene Gegenstände gemäß Ziff. 4.1 mitzuführen,

5.1.2. körperliche Gewalt gegen andere Besucher, Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuüben,

5.1.3. Gegenstände auf die Bühne oder andere Besucher zu werfen,

5.1.4. Aktionen wie “Wall of Death“, „Moshpits“ o.ä. auszuüben,

5.1.5. außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten,

5.1.6. bauliche Anlagen, Wände, Sachen etc. zu bemalen, zu besprühen oder zu beschmutzen,

5.1.7. ohne Zustimmung des Veranstalters gewerblichen Handel zu betreiben, sowie Marketingaktionen durchzuführen. Das Werben von Produkten, Dienstleistungen, Weltanschauungen, Religionen oder das Präsentieren von politischen oder religiösen Inhalten, egal in welcher Form sind untersagt.

5.1.8. Bereiche zu betreten, welche für Besucher ausdrücklich verboten sind, und auf die Bühnen, Zelte, Traversen oder ähnliches zu klettern.

5.1.9. Dekoration, oder sonstige Gegenstände auf dem Gelände anzubringen, oder vorhandene Dekoration zu beschädigen.

5.1.10. Getränke und Speisen auf der Tanzfläche zu konsumieren. Für Verletzungen oder Schäden am Eigentum Anderer übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

5.2. Handyfotos sind für den privaten Gebrauch gestattet, dabei müssen jedoch die Persönlichkeitsrechte Dritter zu jeder Zeit gewahrt werden. Die Erstellung und Veröffentlichung von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art, sowie online als auch offline, ohne Genehmigung des Veranstalters sind verboten. Erlaubt sind außerdem einfache Digitalkameras ohne wechselbare Objektive.

5.3. Besucher, die gegen den oben genannten Verhaltenskodex verstoßen oder verstoßen haben, können sofort vom Gelände verwiesen werden. Im Falle einer Straftat wird der Besucher ohne Abmahnung von der Veranstaltung ausgeschlossen und der Verstoß gemeldet.

5.4. Wer aus den oben genannten Gründen von dem Gelände verwiesen wird, hat kein Besuchsrecht mehr. Tickets und Armbänder sind ab sofort ungültig und Tickets werden nicht zurückerstattet. Wer gegen die AGB verstößt, haftet dem Veranstalter für den dadurch verursachten Schaden.

6. Absage oder Abbruch einer Veranstaltung /Programmänderungen

6.1. Sollte ein Event aus triftigem Grund abgesagt werden, so richtigen sich die Erstattungsmöglichkeiten nach den zu dieser Zeit geltenden Gesetzesgrundlagen.

6.2. Bei Abbruch des Events zum Schutz von Leib, Leben oder Gesundheit sowie bei Abbruch aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, ist der Veranstalter nicht verpflichtet Schadensersatz- oder Rückerstattungsansprüche gelten zu machen, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

6.3. Sollte aufgrund höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren und unverschuldeten Umständen die von dem Veranstalter zu erbringende Leistung unmöglich oder verzögert sich diese, so hat der Veranstalter das Recht die Veranstaltung abzusagen – in diesem Fall ist er nicht in der Pflicht eine Erstattung des Ticketpreises durchzuführen.

6.4. Eine Haftung für Folgeschäden aufgrund der Verschiebung und Absage der Veranstaltung ist ausgeschlossen.

6.5. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die einzelnen Darbietungen.

6.6. Bei kurzfristiger Änderung, oder Absage einzelner Programmpunkte ist der Veranstalter nicht verpflichtet den Ticketpreis (auch keinen Teil des Ticketpreises) zu erstatten.

7. Gesundheitsbeeinträchtigung durch Lautstärke

Dem Besucher ist bewusst, dass beim Besuch der Veranstaltungen mit erhöhter Lautstärkebelastung zu rechnen ist. Daher sind sie verpflichtet vor den Bühnen Ohrstöpsel zu verwenden um das Gesundheitsrisiko zu minimieren. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass lange Lärmbelastung das Hörvermögen beeinträchtigen kann. Der Veranstalter haftet nicht für entstandene Gesundheitsschäden. Selbiges gilt für Schäden, ausgelöst durch Lichteffekte wie z.B. Strobolicht oder Laser.

8. Jugendschutz

Für jede Veranstaltung gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.

9. Recht am eigenen Bild

Der Veranstalter und von ihm beauftragte Dritte haben das Recht, während der Veranstaltung Bild-, Ton- und Videoaufnahmen von Besuchern unentgeltlich anzufertigen. Diese Dateien können in allen bekannten und allen zukünftigen Medien verwendet und verbreitet werden. Diese Aufzeichnungen können in gedruckter und digitaler Form insbesondere für Marketingzwecke verwendet werden. Diese Rechte können ebenfalls auf Dritte übertragen werden.

10. Anwendbares Recht / Salvatorische Klausel / Sonstiges

10.1. Es gelten ausschließlich die Rechtsbestimmung der Bundesrepublik Deutschland.

10.2. Der Veranstalter behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern.

10.3. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wirkt sich dies nicht auf die Wirksamkeit der anderen Bedingungen aus. Jegliche Regelung, welche dem beabsichtigen Zweck rechtswirksam am nächsten kommt, wird an diese Stelle der unwirksamen treten. Gleiches gilt bei Rechtslücken.

10.4. Das Platzangebot vor den Bühnen auf dem Gelände ist begrenzt. Daher wird empfohlen rechtzeitig zu erscheinen. Der Veranstalter ist berechtigt den Zugang zur Bühne zu beschränken oder abzusperren. Den Anweisungen des Personals ist zu jedem Zeitpunkt Folge zu leisten.

10.5. Mit Betreten des Geländes stimmt jeder Besucher den ABG zu.

10.6. Persönliche Daten dürfen für Marketingzwecke, insbesondere E-Mail Marketing, auf Grundlage der Datenschutz Grundverordnung gespeichert, verarbeitet und verwendet werden.

11. Widerrufsrechte

11.1. Kein Widerrufsrecht beim Kauf von Tickets.

Soweit der Veranstalter für eigene oder fremde Veranstaltungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen Tickets verkauft, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht.

11.2. Kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware. Es besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 6 BGB kein Widerrufsrecht bei Verträgen über die Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

11.3 Widerrufsrechte beim Kauf von Waren: Beim Erwerb von sonstigen Waren, z.B. Merchandise Produkten ohne Tickets, steht dem Käufer das Recht zu, den Kaufvertrag mit dem Veranstalter oder - im Falle der Vermittlung von Kaufträgen mit Dritten – den Kaufvertrag mit dem Dritten binnen 14 Tagen nach Erhalt der Ware zu widerrufen. Dies gilt nicht für Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind; für diese Waren besteht gemäß §312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 BGB kein Widerrufsrecht.

WIDERRUFSBELEHRUNG

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, wenden Sie sich bitte per Post an … oder per Telefon +… oder per E-Mail: …und geben Sie uns eine eindeutige Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen. Einer Begründung bedarf es nicht. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Die Waren senden Sie bitte an ...

Im Fall eines solchen Widerrufs ist der Veranstalter verpflichtet, Ihnen den Kaufpreis der Waren (zuzüglich der Portokosten für die ursprüngliche Zustellung, mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben) unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.

ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG

Copyright 2023. Veranstaltungsgesellschaft Werder (Havel) mbH.
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